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Liebe
FLASCHENPOST-Leser/innen,
wissen Sie eigentlich, dass es in Deutschland um
die 85.000 Verwaltungsvorschriften gibt? Und wissen
Sie, dass vier bis sechs Prozent des Umsatzes eines
mittelständigen Unterneh-mers der Bürokratie zum
Opfer fallen?
Laut WELT AM SONNTAG soll sich das nun ändern, denn
die Regierung hat sich vorgenommen, die Bürokratie
in Deutschland massiv zurückzufahren. Doch bis es so
weit ist, müssen erst der Bestand an Gesetzen und
Rechtsverordnungen erfasst werden.
Da wird noch viel Wasser den Rhein hinunter fließen,
und so lange dürfen wir uns noch über kuriose
Beispiele lustig machen. Anders ist es ja nicht zu
ertragen!
Postsäcke: Der
Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner
besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern
Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden.
(Dienstanweisung für Postbeförderung)
Berufsunfähigkeit:
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die
stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Dienstreise:
Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so
ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum
Bundesreisekostengesetz)
Antrag:
Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig.
Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen
Angaben nicht weiterbearbeitet werden. (Formular im
Postgirodienst)
Geschlechtertrennung:
Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt
sich die Geschlechtertrennung (Deutscher
Lehrerverband Hessen)
Bezüge: Eine
einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur
einmal gewährt. (Gesetz über die Anpassung von
Versorgungsbezügen)
Sitzungen: Soll
eine Sitzung stattfinden, so ist sicherzustellen,
dass ein Sitzungsraum zur Verfügung steht.
(Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesbehörden)
In diesem Sinne. . . , schmunzeln wir und
arbeiten weiter für die
Bürokratie
Karin Scheubner, MS JENNY
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